Mittwoch, 21. November 2012

PROTOKOLL Runder Tisch "Förderrichtlinien für Kulturelle Bildung"



RUNDER TISCH „FÖRDERRICHTLINIEN FÜR KULTURELLE BILDUNG“
am 8. Oktober 2012
im Haus der Natur (Lindenstraße 34, 14467 Potsdam)


1.                  Präambel

Förderung von Projekten, die
-        Kooperationsprojekte sind,
-        alle im Land Brandenburg lebenden Generationen ansprechen,
-        Zugänge zu Angeboten Kultureller Bildung schaffen,
-        Künste aller Genres fördern,
-        interdisziplinäre Ansätze haben,
-        innovativ und impulsgebend sind,
-        Traditionen aufnehmen,
-        Defizite ausgleichen
-        Impulse für das Fachpublikum geben können (Evaluation)

Anmerkungen und Diskussionsbeiträge:
-          Es soll ergänzt werden, warum Kulturelle Bildung wichtig ist und welche Aufgaben Kulturelle Bildung hat. So soll beispielsweise das Heranführen an die Kunst als wichtige Aufgabe Kultureller Bildung heraus gearbeitet werden.
-          Kulturelle Bildung soll gegenüber anderen Bereichen/ Begriffen (z.B. Soziokultur) abgegrenzt werden.
-          Eine Ergänzung hinsichtlich der notwendigen Impulsgebung für ein Fachpublikum ist wünschenswert.
-          Der Netzwerkgedanke soll verstärkt betont werden.




2.                  Fördersäulen

Fördersäule 1: zeitlich befristete Kooperationsprojekte

Zeitlicher Projektrahmen:                       maximal 1 Jahr
Höhe des Fördervolumens:                    abhängig vom Fonds
Ausschreibungsfristen:                          2 x pro Jahr
Fristen:                                                            15. Oktober (für Projekte im Folgejahr), 15. März (für „Nachrücker-Projekte“ im Jahr der Antragsstellung)


Anmerkungen und Diskussionsbeiträge:
-          Die Fristen sollen gerade im Hinblick auf den Schuljahresrhythmus noch einmal überdacht werden. Eine Berücksichtigung schulischer Zeitrahmen wird gewünscht.
-          Es wird diskutiert, ob innerhalb der Fördersäule 1 eine Bewilligung für zwei Jahre als minimaler zeitlicher Projektrahmen gelten sollte oder ob innerhalb der Fördersäule 1 zwei weitere Fördersäulen etabliert werden sollten (1. Projektdauer: max. ein Jahr, 2. Projektdauer: ein Jahr und mehr), da gerade Projekte der Kulturellen Erwachsenenbildung oder inklusive Projekte mehr Zeit in Anspruch nehmen.
-          Darüber hinaus wird diskutiert, ob die Verantwortung für kleine Projekte vor Ort nicht von den Kommunen übernommen werden könnte, die auch Kenntnisse von den lokalen Rahmenbedingungen haben.
-          Ob und wie die Landkreise einbezogen werden können oder müssen, hängt davon ab wie viele Projektanträge eingereicht werden.
-          Schulen sollen verstärkt in den Prozess einbezogen werden.



Fördersäule 2: Strukturbildende Projekte von landesweiter Bedeutung

Zeitlicher Projektrahmen:                       ab 1 Jahr
Höhe des Fördervolumens:                    abhängig vom Fonds
Ausschreibungsfrist:                              1 x pro Jahr
Fristen:                                                15. März für Projekte, die ab dem Folgejahr starten


Anmerkungen und Diskussionsbeiträge:
-          Es soll definiert werden, was mit „landesweiter Bedeutung“ gemeint ist bzw. wann ein Projekt landesweite Bedeutung erlangt hat. Der Begriff der „landesweiten Bedeutung“ wird als schwierig erachtet, da Projekte oft nur lokal funktionieren. Diese lokal erfolgreichen Projekte könnten jedoch von anderen Landkreisen übernommen und angepasst werden.
-          Auf diese Weise können auch neue Räume durch neue Netzwerke erschlossen und gestärkt werden.



Fördersäule 3: Jugendkulturrat
-        „Geld von Zielgruppen an Zielgruppen“
-        2 Jugendliche pro Landkreis erhalten 1 Stimme (Wahl)
-        Neuwahl des Jugendkulturrates einmal pro Jahr
-        Jugendkulturrat tagt ein- oder zweimal pro Jahr, um zur Verfügung gestellte Summe eigenhändig an Projekte aus dem Landkreis zu verteilen
-        Offene Fragen: Alter der Jugendlichen? Höhe der zur Verfügung gestellten Summe?


Anmerkungen und Diskussionsbeiträge:
-          Die Idee des Jugendkulturrates wird sehr begrüßt.
-          Die Jugendlichen müssen Teil jener Jury sein, die in den anderen Fördersäulen über die Vergabe der Mittel entscheiden.
-          Der Jugendkulturrat kann – nach gegebener Zeit und je nach Höhe des Fonds – um einen Senioren- und um einen Erwachsenenkulturrat erweitert werden.
-          Die Schaffung von Räumen für Jugendliche auf dem Land und damit die Stärkung des ländlichen Raumes wird angeregt.
-          Soziokulturelle Zentren können in das Procedere des Aufspürens und Ansprechens interessierter Jugendlicher einbezogen werden.



Allgemeine Anmerkungen und Diskussionsbeiträge zu den Fördersäulen:
-          Allgemein wird angeregt darüber nachzudenken, ob die Fördersäulen auch ausschließlich zeitlich strukturiert werden könnten oder ob die Einteilung in impulsgebende und strukturbildende Projekte sinnvoller ist. 
-          In der Präambel muss ergänzt werden, dass Fördersäule 1 und Fördersäule 2 landesweite Bedeutung haben. Somit wäre eine andere zeitliche Staffelung der beiden Fördersäulen sinnvoll und der Schwerpunkt der Strukturbildung erhielte eine andere Gewichtung.
-          Der Begriff der Innovation muss genauer definiert werden. Da im ländlichen Raum eher Projekte erfolgreich sind, die Traditionen aufgreifen oder traditionell arbeiten, ist zu überlegen, ob sich der Begriff „innovativ“ eher auf die Methoden oder die Formen der Kooperationen beziehen könnte.
-          Der Raumbezug soll stärker in die Förderrichtlinien einfließen, um lokale Bildungslandschaften und raumbezogene Bildung zu gewährleisten.
-          Es soll ein Etat für Evaluationen bereitgestellt werden.
-          Das besonders durch die Volkshochschulen vertretene Thema der Erwachsenen- und Familienbildung soll einbezogen und umgesetzt werden.


3.                  Formale Kriterien:

-        Tandem aus mind. zwei Kooperationspartnern
-        Rechtsform und Professionalität der Antragssteller
-        Ausschluss der Doppelförderung
-        Darlegung der Verhältnisse von (finanziellen) Leistungen und Förderungen
-        angemessene Dokumentation und Evaluation bis 3 Monate nach Projektende
-        unverzügliche Meldung bei Abweichungen und Änderungen

è Ausschließende Kriterien:
-        institutionelle Förderung
-        Förderung, wenn das beantragte Projekt im Rahmen der Regelaufgaben anderer kooperierender Einrichtungen zu realisieren ist
-        Bezuschussung von Eintrittsgeldern
-        wenn das beantragte Projekt zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits begonnen hat oder abgeschlossen wurde

Anmerkungen und Diskussionsbeiträge:
-          Es muss betont werden, dass das Tandem in der Regel aus Kooperationspartnern unterschiedlicher Bereiche besteht.
-          Die Professionalität der Antragsteller soll eher als „Eignung“ der Antragsteller formuliert und geprüft werden. Damit wäre auch die Rechtsform des Antragstellers hinfällig, so dass auch Einzelpersonen (z.B. bildende Künstlerinnen und Künstler) Antragssteller sein können.


4.                  Inhaltliche Kriterien

4.1               Grundlegende Ziele:

-        Partizipation in künstlerischen, kreativen und kulturellen Prozessen
-        innovative und impulsgebende Angebote
-        Vermittlung von Schlüsselkompetenzen zur Persönlichkeitsentwicklung aller Generationen
-        Schaffung breiter Zugangsmöglichkeiten
-        Stärkung der kulturellen Vielfalt / interkultureller Begegnungen
-        Schwerpunkt Inklusion
-        Schwerpunkt Medienbildung und -kompetenz

Anmerkungen und Diskussionsbeiträge:
-          Der Raumbezug als identitätsstiftende Brücke zwischen Kultureller Bildung und Umweltbildung soll eingearbeitet werden.
-          Es muss verdeutlicht werden, ob die angegebenen Punkte Voraussetzungen für die Projekte oder Maßstab für die Jury sind. Damit verbunden ist die Frage, was inhaltliche Voraussetzungen und was Ziele des jeweiligen Projektes sind.

4.2               Generationenübergreifende Angebote / Angebote des lebenslangen Lernens:

-          Initiierung und Durchführung generationenübergreifender Angebote zur Stärkung des Dialogs zwischen den Generationen
-          Initiierung von Angeboten des lebenslangen Lernens
-          Einbeziehen unterschiedlicher Ausdrucksformen aller Generationen


Anmerkungen und Diskussionsbeiträge:
-          Der Dialog der Generationen und die gemeinsame Erfahrung werden als besonders wichtig erachtet.
-          Die unterschiedlichen Generationen sollen an der Konzeption der Projekte beteiligt werden.
-          Explizit sollen auch Erwachsene benannt und von den Senioren als Zielgruppe abgegrenzt werden. Damit verbunden sind auch die Aspekte Familienbildung sowie Bildung und Einbindung der Eltern.

4.3               Spezifische Herausforderungen im ländlichen Raum

-        Stärkung des ländlichen Raumes als besonderen Kulturraum und Bereicherung desselben mit flexiblen, bedarfsorientierten Angeboten
-        Ermöglichen der gemeinsamen Gestaltung des ländlichen Kulturraums auf Grundlage der Ideen und Bedürfnisse der Handelnden vor Ort
-        Mobilität und damit flexible Handlungsmodelle der Kulturellen Bildung in der Fläche

Anmerkungen und Diskussionsbeiträge:
Keine Anmerkungen aus dem Plenum.

4.4               Kooperationen

-        verschiedener Ressorts, künstlerischer Genres und Landkreise zur Bündelung von Ressourcen sowie zur künstlerischen und / oder wissenschaftlichen Interdisziplinarität
-        Garantie der Kooperation auf Augenhöhe (formale Fixierung in Kooperationsvereinbarungen)

Anmerkungen und Diskussionsbeiträge:
-          Es soll verdeutlicht werden, dass mit „Ressorts“ die zuständigen Abteilungen und Referate sowohl des Bildungs- als auch des Kulturministeriums bzw. auch weiterer Ministerien gemeint sind.
-          Im Voraus müssen Wege eruiert werden, die beschreiben, wie eine Kooperation auf Augenhöhe möglich ist. Darüber hinaus soll der Kooperation auf Augenhöhe ein größerer Stellenwert beigemessen werden.
-          Es soll eine Checkliste zur Verfügung gestellt werden, die einen Abgleich aller geforderten Parameter ermöglicht und somit die Arbeit der Antragssteller erleichtert.
-          Darüber hinaus wurde diskutiert, ob es für die Kooperationsprojekte eine Erleichterung wäre, wenn die Projektgelder vor Beginn des Projekts zur Verfügung stehen würden.


Sonstiges:

-        Der Beirat muss Ergebnisse an die Politik weitergeben, um Schulen zu öffnen und den kulturpolitischen Diskurs anzuregen.
-        Es muss eine genaue Definition des Begriffes der Innovation gefunden werden. Es gibt die Tendenz, den Begriff bewusst offen zu halten.
-        Darüber hinaus muss verdeutlicht werden, in welchem Verhältnis Innovation und Strukturbildung zueinander stehen, was jedoch auch durch die Entscheidungen der Fördermittelvergabe innerhalb der Fördersäule 1 und der Fördersäule 2 konturiert wird.
-        Der Aspekt der Tradition sollte in „bedeutende Tradition“ umformuliert werden.
-        Die Frage nach dem Einbeziehen der Schulen muss weiterhin diskutiert werden. Vorgeschlagen wurde dafür ein Punktesystem, innerhalb dessen die Mitglieder des Jugendkulturrates Punkte an sich eignende Schulen verteilen und sich die Schulen mit den meisten Punkten Projekte für eine Kooperation aussuchen dürfen. Dem gegenüber steht jedoch der Anspruch, zwischen schulischen und außerschulischen Partnern die Kooperation auf Augenhöhe zu gewährleisten.
-        Für die Pilotphase sollen erst Schulen einbezogen werden, die der Kooperation mit kulturellen Akteuren aufgeschlossen gegenüberstehen und sich beteiligen wollen.
-        Es wurde nochmals betont, dass ein Maßnahme-Zeitraum von 3 Jahren für Projekte, die sich dann selbst tragen sollen, zu kurz ist.
-        Für das Antragsprocedere ist ein Zusammenspiel von einfachen Vorlagen, persönlicher Beratung (bspw. durch die sogenannten „Scouts“) sowie durch begleitende Workshops erwünscht.
-        Offene Anträge müssen möglich sein.