RUNDER TISCH
„FÖRDERRICHTLINIEN FÜR KULTURELLE BILDUNG“
am 8. Oktober
2012
im Haus der
Natur (Lindenstraße 34, 14467 Potsdam)
1.
Präambel
Förderung von Projekten, die
-
Kooperationsprojekte sind,
-
alle im Land Brandenburg lebenden Generationen
ansprechen,
-
Zugänge zu Angeboten Kultureller Bildung schaffen,
-
Künste aller Genres fördern,
-
interdisziplinäre Ansätze haben,
-
innovativ und impulsgebend sind,
-
Traditionen aufnehmen,
-
Defizite ausgleichen
-
Impulse für
das Fachpublikum geben können (Evaluation)
Anmerkungen und Diskussionsbeiträge:
-
Es soll
ergänzt werden, warum Kulturelle Bildung wichtig ist und welche Aufgaben
Kulturelle Bildung hat. So soll beispielsweise das Heranführen an die Kunst als
wichtige Aufgabe Kultureller Bildung heraus gearbeitet werden.
-
Kulturelle
Bildung soll gegenüber anderen Bereichen/ Begriffen (z.B. Soziokultur)
abgegrenzt werden.
-
Eine Ergänzung
hinsichtlich der notwendigen Impulsgebung für ein Fachpublikum ist
wünschenswert.
-
Der
Netzwerkgedanke soll verstärkt betont werden.
2.
Fördersäulen
Fördersäule 1: zeitlich befristete Kooperationsprojekte
Zeitlicher Projektrahmen: maximal 1 Jahr
Höhe des Fördervolumens: abhängig vom Fonds
Ausschreibungsfristen: 2
x pro Jahr
Fristen: 15.
Oktober (für Projekte im Folgejahr), 15. März (für „Nachrücker-Projekte“ im
Jahr der Antragsstellung)
Anmerkungen
und Diskussionsbeiträge:
-
Die Fristen
sollen gerade im Hinblick auf den Schuljahresrhythmus noch einmal überdacht
werden. Eine Berücksichtigung schulischer Zeitrahmen wird gewünscht.
-
Es wird diskutiert,
ob innerhalb der Fördersäule 1 eine Bewilligung für zwei Jahre als minimaler
zeitlicher Projektrahmen gelten sollte oder ob innerhalb der Fördersäule 1 zwei
weitere Fördersäulen etabliert werden sollten (1. Projektdauer: max. ein Jahr,
2. Projektdauer: ein Jahr und mehr), da gerade Projekte der Kulturellen
Erwachsenenbildung oder inklusive Projekte mehr Zeit in Anspruch nehmen.
-
Darüber
hinaus wird diskutiert, ob die Verantwortung für kleine Projekte vor Ort nicht
von den Kommunen übernommen werden könnte, die auch Kenntnisse von den lokalen
Rahmenbedingungen haben.
-
Ob und wie
die Landkreise einbezogen werden können oder müssen, hängt davon ab wie viele
Projektanträge eingereicht werden.
-
Schulen
sollen verstärkt in den Prozess einbezogen werden.
Fördersäule 2: Strukturbildende Projekte von landesweiter Bedeutung
Zeitlicher Projektrahmen: ab 1 Jahr
Höhe des Fördervolumens: abhängig vom Fonds
Ausschreibungsfrist: 1
x pro Jahr
Fristen: 15. März für
Projekte, die ab dem Folgejahr starten
Anmerkungen
und Diskussionsbeiträge:
-
Es soll
definiert werden, was mit „landesweiter Bedeutung“ gemeint ist bzw. wann ein
Projekt landesweite Bedeutung erlangt hat. Der Begriff der „landesweiten
Bedeutung“ wird als schwierig erachtet, da Projekte oft nur lokal
funktionieren. Diese lokal erfolgreichen Projekte könnten jedoch von anderen
Landkreisen übernommen und angepasst werden.
-
Auf diese
Weise können auch neue Räume durch neue Netzwerke erschlossen und gestärkt
werden.
Fördersäule 3:
Jugendkulturrat
-
„Geld von
Zielgruppen an Zielgruppen“
-
2
Jugendliche pro Landkreis erhalten 1 Stimme (Wahl)
-
Neuwahl des
Jugendkulturrates einmal pro Jahr
-
Jugendkulturrat
tagt ein- oder zweimal pro Jahr, um zur Verfügung gestellte Summe eigenhändig
an Projekte aus dem Landkreis zu verteilen
-
Offene Fragen:
Alter der Jugendlichen? Höhe der zur Verfügung gestellten Summe?
Anmerkungen
und Diskussionsbeiträge:
-
Die Idee des
Jugendkulturrates wird sehr begrüßt.
-
Die Jugendlichen müssen Teil
jener Jury sein, die in den anderen Fördersäulen über die Vergabe der Mittel
entscheiden.
-
Der Jugendkulturrat kann –
nach gegebener Zeit und je nach Höhe des Fonds – um einen Senioren- und um
einen Erwachsenenkulturrat erweitert werden.
-
Die Schaffung von Räumen für
Jugendliche auf dem Land und damit die Stärkung des ländlichen Raumes wird
angeregt.
-
Soziokulturelle Zentren
können in das Procedere des Aufspürens und Ansprechens interessierter
Jugendlicher einbezogen werden.
Allgemeine
Anmerkungen und Diskussionsbeiträge zu den Fördersäulen:
-
Allgemein wird angeregt darüber nachzudenken, ob die Fördersäulen auch
ausschließlich zeitlich strukturiert werden könnten oder ob die Einteilung in
impulsgebende und strukturbildende Projekte sinnvoller ist.
-
In der
Präambel muss ergänzt werden, dass Fördersäule 1 und Fördersäule 2 landesweite
Bedeutung haben. Somit wäre eine andere zeitliche Staffelung der beiden
Fördersäulen sinnvoll und der Schwerpunkt der Strukturbildung erhielte eine
andere Gewichtung.
-
Der Begriff der Innovation muss genauer definiert werden. Da im
ländlichen Raum eher Projekte erfolgreich sind, die Traditionen aufgreifen oder
traditionell arbeiten, ist zu überlegen, ob sich der Begriff „innovativ“ eher
auf die Methoden oder die Formen der Kooperationen beziehen könnte.
-
Der Raumbezug soll stärker in die Förderrichtlinien einfließen, um lokale
Bildungslandschaften und raumbezogene Bildung zu gewährleisten.
-
Es soll ein
Etat für Evaluationen bereitgestellt werden.
-
Das besonders
durch die Volkshochschulen vertretene Thema der Erwachsenen- und Familienbildung
soll einbezogen und umgesetzt werden.
3.
Formale
Kriterien:
-
Tandem aus
mind. zwei Kooperationspartnern
-
Rechtsform
und Professionalität der Antragssteller
-
Ausschluss
der Doppelförderung
-
Darlegung
der Verhältnisse von (finanziellen) Leistungen und Förderungen
-
angemessene
Dokumentation und Evaluation bis 3 Monate nach Projektende
-
unverzügliche
Meldung bei Abweichungen und Änderungen
è
Ausschließende
Kriterien:
-
institutionelle
Förderung
-
Förderung, wenn
das beantragte Projekt im Rahmen der Regelaufgaben anderer kooperierender
Einrichtungen zu realisieren ist
-
Bezuschussung
von Eintrittsgeldern
-
wenn das
beantragte Projekt zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits begonnen hat oder
abgeschlossen wurde
Anmerkungen
und Diskussionsbeiträge:
-
Es muss betont werden, dass das Tandem
in der Regel aus Kooperationspartnern unterschiedlicher Bereiche besteht.
-
Die Professionalität der Antragsteller
soll eher als „Eignung“ der Antragsteller formuliert und geprüft werden. Damit
wäre auch die Rechtsform des Antragstellers hinfällig, so dass auch Einzelpersonen
(z.B. bildende Künstlerinnen und Künstler) Antragssteller sein können.
4.
Inhaltliche
Kriterien
4.1
Grundlegende
Ziele:
-
Partizipation
in künstlerischen, kreativen und kulturellen Prozessen
-
innovative
und impulsgebende Angebote
-
Vermittlung
von Schlüsselkompetenzen zur Persönlichkeitsentwicklung aller Generationen
-
Schaffung
breiter Zugangsmöglichkeiten
-
Stärkung der
kulturellen Vielfalt / interkultureller Begegnungen
-
Schwerpunkt
Inklusion
-
Schwerpunkt Medienbildung und -kompetenz
Anmerkungen
und Diskussionsbeiträge:
-
Der Raumbezug als identitätsstiftende
Brücke zwischen Kultureller Bildung und Umweltbildung soll eingearbeitet
werden.
-
Es muss verdeutlicht werden, ob die
angegebenen Punkte Voraussetzungen für die Projekte oder Maßstab für die Jury
sind. Damit verbunden ist die Frage, was inhaltliche Voraussetzungen und was
Ziele des jeweiligen Projektes sind.
4.2
Generationenübergreifende
Angebote / Angebote des lebenslangen Lernens:
-
Initiierung
und Durchführung generationenübergreifender Angebote zur Stärkung des Dialogs
zwischen den Generationen
-
Initiierung
von Angeboten des lebenslangen Lernens
-
Einbeziehen
unterschiedlicher Ausdrucksformen aller Generationen
Anmerkungen
und Diskussionsbeiträge:
-
Der Dialog der Generationen und die gemeinsame
Erfahrung werden als besonders wichtig erachtet.
-
Die unterschiedlichen Generationen sollen an der
Konzeption der Projekte beteiligt werden.
-
Explizit sollen auch Erwachsene benannt und von den
Senioren als Zielgruppe abgegrenzt werden. Damit verbunden sind auch die Aspekte
Familienbildung sowie Bildung und Einbindung der Eltern.
4.3
Spezifische
Herausforderungen im ländlichen Raum
-
Stärkung des
ländlichen Raumes als besonderen Kulturraum und Bereicherung desselben mit flexiblen,
bedarfsorientierten Angeboten
-
Ermöglichen
der gemeinsamen Gestaltung des ländlichen Kulturraums auf Grundlage der Ideen
und Bedürfnisse der Handelnden vor Ort
-
Mobilität
und damit flexible Handlungsmodelle der Kulturellen Bildung in der Fläche
Anmerkungen
und Diskussionsbeiträge:
Keine Anmerkungen aus
dem Plenum.
4.4
Kooperationen
-
verschiedener
Ressorts, künstlerischer Genres und Landkreise zur Bündelung von Ressourcen
sowie zur künstlerischen und / oder wissenschaftlichen Interdisziplinarität
-
Garantie der
Kooperation auf Augenhöhe (formale Fixierung in Kooperationsvereinbarungen)
Anmerkungen
und Diskussionsbeiträge:
-
Es soll verdeutlicht werden, dass mit
„Ressorts“ die zuständigen Abteilungen und Referate sowohl des Bildungs- als
auch des Kulturministeriums bzw. auch weiterer Ministerien gemeint sind.
-
Im Voraus müssen Wege eruiert werden,
die beschreiben, wie eine Kooperation auf Augenhöhe möglich ist. Darüber hinaus
soll der Kooperation auf Augenhöhe ein größerer Stellenwert beigemessen werden.
-
Es soll eine Checkliste zur Verfügung
gestellt werden, die einen Abgleich aller geforderten Parameter ermöglicht und
somit die Arbeit der Antragssteller erleichtert.
-
Darüber hinaus wurde diskutiert, ob es
für die Kooperationsprojekte eine Erleichterung wäre, wenn die Projektgelder
vor Beginn des Projekts zur Verfügung stehen würden.
Sonstiges:
-
Der
Beirat muss Ergebnisse an die Politik weitergeben, um Schulen zu öffnen und den
kulturpolitischen Diskurs anzuregen.
-
Es
muss eine genaue Definition des Begriffes der Innovation gefunden werden. Es
gibt die Tendenz, den Begriff bewusst offen zu halten.
-
Darüber
hinaus muss verdeutlicht werden, in welchem Verhältnis Innovation und
Strukturbildung zueinander stehen, was jedoch auch durch die Entscheidungen der
Fördermittelvergabe innerhalb der Fördersäule 1 und der Fördersäule 2
konturiert wird.
-
Der
Aspekt der Tradition sollte in „bedeutende Tradition“ umformuliert werden.
-
Die
Frage nach dem Einbeziehen der Schulen muss weiterhin diskutiert werden. Vorgeschlagen
wurde dafür ein Punktesystem, innerhalb dessen die Mitglieder des
Jugendkulturrates Punkte an sich eignende Schulen verteilen und sich die
Schulen mit den meisten Punkten Projekte für eine Kooperation aussuchen dürfen.
Dem gegenüber steht jedoch der Anspruch, zwischen schulischen und
außerschulischen Partnern die Kooperation auf Augenhöhe zu gewährleisten.
-
Für
die Pilotphase sollen erst Schulen einbezogen werden, die der Kooperation mit
kulturellen Akteuren aufgeschlossen gegenüberstehen und sich beteiligen wollen.
-
Es
wurde nochmals betont, dass ein Maßnahme-Zeitraum von 3 Jahren für Projekte,
die sich dann selbst tragen sollen, zu kurz ist.
-
Für
das Antragsprocedere ist ein Zusammenspiel von einfachen Vorlagen, persönlicher
Beratung (bspw. durch die sogenannten „Scouts“) sowie durch begleitende
Workshops erwünscht.
-
Offene
Anträge müssen möglich sein.